Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Umriss Kanton GR mit Regionen

Rechtsauskunft

Die Parteien eines Verfahrens haben Anspruch auf ein unabhängiges, unparteiisches und somit unbefangenes Gericht (Art. 30 Abs. 1 und 191c BV, Art. 6 EMRK, Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II). Entsprechend kann ein Gericht bis auf einfache Fragen zu Verfahrensabläufen eine Partei in einem hängigen Verfahren grundsätzlich nicht beraten, weil eine Beratung zumindest den Anschein der Befangenheit erweckt und damit einen Ausstandsgrund setzt (Art. 47 f. ZPO, Art. 56 StPO). Eine Beratung muss durch andere Personen erfolgen. Dazu bestehen Angebote verschiedener Institutionen. Einige Regionalgerichte führen teils spezielle Dokumente mit Rechtsauskunftsstellen in den jeweiligen Regionen, weshalb die Seiten der betreffenden Gerichte zu konsultieren sind. Der Bündnerische Anwaltsverband etwa unterhält in vier Regionen im Kanton Graubünden Rechtsauskunftsstellen, an denen Anwältinnen und Anwälte gegen ein geringes Entgelt (CHF 10 für 15 Minuten) eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage vornehmen.

 

» Bündner Anwaltsverband

 

 

Coronavirus - Rechtsauskunftstelle

Aufgrund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus und insbesondere aufgrund der aktuellen Anordnungen der Regierung des Kantons Graubünden hat der Vorstand beschlossen, die Rechtsauskunftsstellen aller Regionen (Chur, Davos/Prättigau, Oberengadin und Surselva) vorderhand bis zum 30. Juni 2020 nicht mehr zu betreiben.

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