Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Hand skizziert ein Portrait zweier Männer

Presse/Medien

Presseleute benötigen eine Zulassung. Die generelle Akkreditierung wird vom Kantonsgericht erteilt; für die Zulassung zu einzelnen Sitzungen ist die oder der betreffende Vorsitzende zuständig.

» Antrag um Zulassung

 

Vor der Verhandlung werden über die in der Sessionsliste enthaltenen Angaben hinaus grundsätzlich keine weiteren Auskünfte zum Verfahren erteilt. In Strafsachen werden die Anklageschrift und die in der Sache ergangenen Urteile auf Verlangen hin abgegeben. In Fällen von besonderem Interesse oder Tragweite können über die Kanzlei Rückfragen an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden erfolgen. Nach der Verhandlung werden Auskünfte grundsätzlich nur von der oder dem Vorsitzenden der betreffenden Gerichtsverhandlung erteilt.

 

Im ganzen Gerichtsgebäude und in den Gerichtssälen sind Bild- und Tonaufnahmen gänzlich untersagt.

Pressebereich

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