Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Zaundetail mit Verwaltungsgericht im Hintergrund

Kammerzusammensetzung und -zuständigkeiten

Allgemein

Das Gericht entscheidet stets in Fünferzusammensetzung über Beschwerden gegen Entscheide der Regierung und des Grossen Rates, über Beschwerden gegen rechtsetzende Erlasse sowie über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Anordnung der oder des Vorsitzenden. Es entscheidet in einzelrichterlicher Kompetenz, wenn der Streitwert CHF 5'000.00 nicht überschreitet und keine Fünferbesetzung vorgeschrieben ist sowie bei einem offensichtlich unzulässigen bzw. offensichtlich begründeten oder unbegründeten Rechtsmittel. In den übrigen Fällen entscheidet das Gericht mit drei Richterinnen oder Richtern. Intern ist das Verwaltungsgericht in fünf Kammern gegliedert. Diese sind nach Zuständigkeitsbereichen wie folgt aufgeteilt: Abgaberecht (A), Sozialversicherungsrecht (S), Raumordnungsrecht (R), übriges Verwaltungs- und Verfahrensrecht (U) sowie Verfassungsrecht (V).

1. Kammer

Vorsitz: Audétat

Beisitz: von Salis und alternierend Righetti oder Pedretti

 

Zuständig für:

  • politische Rechte
  • Aufenthalt, Niederlassung, Bürgerrecht
  • Fremdenpolizei
  • Gewerbepolizei
  • Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
  • Konzessionen
  • übrige Polizei
  • Personalrecht
  • Notariatsrecht
  • Erziehung und Kultur
  • Strassenrecht
  • Submissionen, Wasserwirtschaft, öffentliche Dienste
  • öffentliche Sachen
  • Staatshaftung
  • Wirtschaftsunterstützungsmassnahmen
  • Öffentlichkeitsprinzip
  • übriges Verwaltungsrecht

2. Kammer

Vorsitz: von Salis

Beisitz: Righetti und Zanolari Hasse

 

Zuständig für:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • berufliche Vorsorge
  • Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung
  • Familienzulagen
  • Opferhilfe

3. Kammer

Vorsitz: Pedretti

Beisitz: von Salis und Righetti

 

Zuständig für:

  • Invalidenversicherung
  • Krankenversicherung (inkl. Zusatzversicherungen nach VVG)
  • Militärversicherung
  • Gesundheitswesen
  • Sozialhilfe
  • unentgeltliche Rechtspflege

4. Kammer

Vorsitz: Righetti

Beisitz: Brun und Audétat

 

Zuständig für:

  • Gebühren
  • Ersatzabgaben
  • Perimeter und übrige Beiträge
  • kantonale und kommunale Steuern
  • direkte Bundessteuer
  • Kirchensteuer
  • Gästetaxe, Beherbergungsabgabe und Tourismusförderungsabgabe
  • Enteignung
  • amtliche Bewertung
  • Katastrophenhilfe, Feuerwehr, Zivilschutz
  • Anwaltsrecht

5. Kammer

Vorsitz: Brun

Beisitz: Audétat und Pedretti

 

Zuständig für:

  • Bauen ausserhalb der Bauzonen (BAB)
  • Baurecht
  • Natur-, Heimat- und Denkmalschutz
  • Ortsplanung
  • Umwelt- und Gewässerschutz
  • Waldrecht
  • Gebäude- und Elementarschaden
  • Landwirtschaft
  • Strassen- und Wasserbau
  • Grundbuch
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