Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Zaundetail mit Verwaltungsgericht im Hintergrund

Organisation

Allgemein

Das Verwaltungsgericht besteht für die laufende Amtsperiode (2021 – 2024) aus fünf vollamtlichen Richterinnen und Richtern. Als weitere Gerichtspersonen amtieren zur Zeit acht ordentliche Aktuarinnen oder Aktuare. Die administrativen Angelegenheiten besorgt eine dreiköpfige Kanzlei. Im Einzelnen sind den verschiedenen Funktionen folgende Aufgaben zugeordnet:

Gesamtgericht

Das Gesamtgericht nimmt die Aufgaben gemäss Art. 20 G0G wahr, übt gemäss Art. 21 EntG die Aufsicht über die Enteignungskommissionen aus, erfüllt die Aufgaben gemäss Art. 2 ff. EGzSSV im Zusammenhang mit der Schlichtungsstelle und dem Schiedsgericht nach eidgenössischem Sozialversicherungsrecht und wählt die Gerichtskommissionen für die Dauer der Amtsperiode. Es übernimmt die weiteren Aufgaben gemäss Art. 1 VGV und steht unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten. Die wichtigeren administrativen Befugnisse wie interne Konstituierung, Wahl der Aktuarinnen und Aktuare und des Kanzleipersonals, Genehmigung des Jahresberichtes und Erlass von Richtlinien fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gesamtgerichtes.

Instruktion

Die Gerichtsmitglieder bereiten die Fälle als Instruktionsrichterin oder Instruktionsrichter zuhanden der fünf Gerichtskammern vor, leiten deren Beratungen und unterzeichnen zusammen mit der Aktuarin oder dem Aktuar die Urteile und Beschlüsse. Sie urteilen zudem in den Fällen nach Art. 43 Abs. 3 VRG als Einzelrichterin oder Einzelrichter. Daneben erlassen sie prozessleitende und Abschreibungsverfügungen.

Das Gericht instruiert die Fälle nach folgender Aufteilung:

 

Abgabe- und Steuerrecht: Righetti

 

Raumordnungsrecht: Brun

 

Übriges Verwaltungsrecht und politische Rechte: Audétat

 

Sozialversicherungsrecht (AHV, UV, ALV, BV, EL, EO, FZ), Sozialhilfe, unentgeltliche Prozessführung, Opferhilfe: von Salis

 

Sozialversicherungsrecht (IV, KV, MV), Gesundheitswesen: Pedretti

 

Von dieser Aufteilung ausgenommen sind die italienischen Fälle, die grundsätzlich vom Verwaltungsrichter Righetti, im Verhinderungsfall alternierend von den ausserordentlichen Verwaltungsrichterinnen Zanolari Hasse und Parolini instruiert werden. Ausserdem hat das Gericht die Befugnis, zur Gewährleistung einer ausgewogenen eigenen Belastung Abweichungen von obiger Aufteilung zu machen. Jeder dritte IV-Fall wird etwa momentan alternierend von den ausserordentlichen Verwaltungsrichterinnen Zanolari Hasse und Parolini instruiert. Bei Ausstand eines Gerichtsmitglieds gilt folgende Stellvertretungsregel: Ersatz Audétat durch Pedretti, Ersatz Pedretti durch von Salis, Ersatz von Salis durch Righetti, Ersatz Righetti durch Brun und Ersatz Brun durch Audétat.

Aktuariat

Die Aktuarinnen und Aktuare nehmen mit beratender Stimme an den Kammersitzungen teil, verfassen aufgrund des Ergebnisses der Urteilsberatung oder nach Anweisung der Einzelrichterin sowie des Einzelrichters die Urteile.

Kanzlei

Die Kanzlei erledigt nach Anweisung des Gerichtes die administrativen Arbeiten.

Publikationskommission

Die Publikationskommission setzt sich aus einer Richterin oder einem Richter und zwei Aktuarinnen oder Aktuaren zusammen und ist für die Veröffentlichung der Rechtsprechung des Gerichtes in PVG und Internet zuständig.

Zusammensetzung: von Salis, Hemmi und Paganini

Informatikkommission

Die Informatikkommission setzt sich aus einer Richterin oder einem Richter, einer Aktuarin oder einem Aktuar sowie der Kanzleichefin oder dem Kanzleichef zusammen. Sie gewährleistet die Informatisierung des Gerichtes und besorgt im Rahmen des genehmigten Budgets alle entsprechenden Angelegenheiten.

Zusammensetzung: von Salis (ad interim), Rogantini und Brunold

Rechtspraktikanten

Beim Verwaltungsgericht werden regelmässig zwei Rechtspraktikantinnen oder -praktikanten angestellt.

Aktuare ad hoc

Je nach Bedarf werden zusätzliche Aktuarinnen und Aktuare ad hoc beigezogen.

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