Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Immagine simbolica: occhiali sopra tastiera e brossure

Informationen

Das Regionalgericht Prättigau/Davos ist als erstinstanzliches Gericht für die Beurteilung von Straf- und Zivilsachen sowie Schuldbetreibungs- und Konkurssachen zuständig. Seine örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Region Prättigau/Davos. Seinen Sitz hat das Regionalgericht Prättigau/Davos in Klosters (» Kontakt und Standort). Neben dem Präsidenten und der Vizepräsidentin beschäftigt das Regionalgericht acht nebenamtliche Richterinnen und Richter, zwei Kanzleimitarbeiterinnen sowie zwei Aktuare (» Personelles).

 

Die Richterinnen und Richter sind jeweils der Zivil- oder der Strafkammer zugeteilt. Gegen die Entscheide des Regionalgerichts kann im Kanton Graubünden im Allgemeinen ein Rechtsmittel an das Kantonsgericht von Graubünden in Chur erhoben werden, dessen übergeordnete Gerichtsinstanz wiederum das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne ist.

Zum Verfahrensablauf

Grundsätzlich haben Zivilstreitigkeiten ein Schlichtungsverfahren vor dem Vermittleramt beziehungsweise bei Mietstreitigkeiten vor der Schlichtungsbehörde für Mietsachen oder bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz vor der Schlichtungsstelle für Gleichstellungssachen zu durchlaufen, bevor sie an das zuständige Regionalgericht gelangen. Im Schlichtungsverfahren wird versucht, eine Einigung unter den Parteien zu erzielen. Keiner Schlichtung bedürfen als Ausnahme die in Art. 198 ZPO genannten Verfahren.

 

 

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