Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Immagine simbolica: mano pennella un ritratto di due uomini

Verhandlungen

Öffentliche Verhandlungen

Die Verhandlungen finden im Zimmer 204, Rathaus, Untere Gasse 1, 7430 Thusis, statt.

 

25.03.2024 / 13.30 Uhr / 515-2023-31 / mehrfacher Diebstahl etc.

01.05.2024 / 09.00 Uhr / 515-2024-1 / Betrug

28.05.2024 / 08.30 Uhr / 515-2023-28 / Übertretung der Chauffeurverordnung

28.05.2024 / 10.00 Uhr / 515-2023-29 / Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln

28.05.2024 / 11.00 Uhr / 515-2023-30 / Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln

28.05.2024 / 13.00 Uhr / 515-2024-4 / Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln

04.06.2024 / 13.30 Uhr / 515-2024-2 / Widerhandlung gegen die kantonale Jagdgesetzgebung

04.06.2024 / 15.00 Uhr / 515-2024-3 / Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln

10.06.2024 / 13.30 Uhr / 515-2023-10 / Diebstahl etc.

18.06.2024 / 08.30 Uhr / 515-2023-24 / Diebstahl etc.

 

 

Hinweise

Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Von diesem Grundsatz bestehen Ausnahmen wie etwa bei Scheidungen. Die oben publizierten öffentlichen Verhandlungen können von Einzelpersonen ohne Voranmeldung besucht werden. Besuchergruppen ab 5 Personen haben sich aus organisatorischen Gründen anzumelden

Für Schulklassen/Gruppen gilt:

1. Schüler und Schülerinnen sollten mindestens 15 Jahre alt und in Begleitung einer Lehrperson sein.

2. Die zuständige Lehrperson hat die Schüler bis spätestens 10 Tage vor der ausgewählten Verhandlung unter 081 257 58 70 anzumelden und deren Anzahl und Alter anzugeben. Zwecks Mitteilung von Absagen/Vertagungen von Verhandlungen ist die Telefonnummer zu hinterlassen.

3. Aus Platzgründen können maximal 18 Personen eine Verhandlung gleichzeitig besuchen.

4. Es darf einzig Schreibzeug in den Gerichtssaal mitgenommen werden, während Rucksäcke, Mobiltelefone etc. nicht gestattet sind.

5. Die Begleitpersonen haben von sich aus in den Gängen und Verhandlungsräumen für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

6. Nach der Verhandlung werden Auskünfte grundsätzlich nur vom Vorsitzenden der betreffenden Gerichtsverhandlung erteilt.

7. Im ganzen Gerichtsgebäude und in den Gerichtssälen sind Bild- und Tonaufnahmen gänzlich untersagt.

Erklärungen

Die Instanz und das Rechtsgebiet lassen sich aus der Verfahrensnummer aufschlüsseln:

 

115/315/515 Kollegialgericht (Dreier- oder Fünferbesetzung)

135/335/535 Einzelrichter bzw. Einzelrichterin

 

115/135 Zivilsachen

315/335 SchKG-Sachen

515/535 Strafsachen

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