Die Aufsichtskommission hat im Oktober 2022 ein Rundschreiben zur Mitteilungspflicht gemäss Art. 12 lit. j BGFA an alle im kantonalen Anwaltsregister Graubünden eingetragenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt und damit die Gelegenheit genutzt, die Daten im Anwaltsregister von den Eingetragenen überprüfen zu lassen.
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