Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Brille und Füller mit offenem Gesetzbuch

Kantonales Anwaltsregister

Anwältinnen und Anwälte, welche Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten wollen und ihre Geschäftsadresse im Kanton Graubünden haben, können sich ins kantonale Anwaltsregister eintragen lassen. Dadurch dürfen sie in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung als Parteivertreter vor Gericht auftreten. Eingetragen wird, wer die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen gemäss Art. 8 BGFA erfüllt. Das Anwaltsregister wird von der Anwaltskommission geführt. Jede Person kann Auskunft darüber verlangen, ob ein Anwalt im Register eingetragen ist und ob ein Berufsausübungsverbot besteht. Insofern ist das Anwaltsregister öffentlich.

» Kantonales Anwaltsregister

Eintragung

Für die Eintragung ins Anwaltsregister ist gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. a der Anwaltsverordnung vom 4. April 2023 (AnwV; BR 310.200) eine Gebühr von CHF 200.00 zu erheben. Das Gesuch ist unter Beilage der erforderlichen Unterlagen bei der Aufsichtskommission einzureichen.

» Gesuch Eintragung Anwaltsregister

Mutationen/Löschung

Gemäss Art. 12 lit. j BGFA sind die eingetragenen Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, der Aufsichtskommission jede Änderung der sie betreffenden Daten zu melden. Für die Änderung/Löschung der Daten werden keine Gebühren erhoben (Art. 6 Abs. 2 AnwV).

» Formular Mutation der Daten im Anwaltsregister

» Gesuch um Löschung des Eintrags im Anwaltsregister

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