
Anwaltsregister
Anwältinnen und Anwälte, welche Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten wollen und ihre Geschäftsadresse im Kanton Graubünden haben, können sich ins kantonale Anwaltsregister eintragen lassen. Dadurch dürfen sie in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung als Parteivertreter vor Gericht auftreten. Eingetragen wird, wer die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen gemäss Art. 8 BGFA erfüllt.
Das Anwaltsregister wird von der Anwaltskommission geführt. Jede Person kann Auskunft darüber verlangen, ob eine Anwältin oder ein Anwalt im Register eingetragen ist und ob ein Berufsausübungs-verbot besteht. Insofern ist das Anwaltsregister öffentlich.
Für die Eintragung ins Anwaltsregister wird eine Gebühr von Fr. 200.-- erhoben. Das Gesuch ist unter Beilage der erforderlichen Unterlagen bei der Aufsichtskommission einzureichen.
Gemäss Art. 12 lit. j BGFA sind die eingetragenen Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, der Aufsichtskommission jede Änderung der sie betreffenden Daten zu melden. Für die Änderung/Löschung der Daten werden keine Gebühren erhoben.
Gesuch Eintragung Anwaltsregister