
Disziplinarbescheinigung
Die im Anwaltsregister des Kantons Graubünden eingetragenen Anwältinnen und Anwälte können gestützt auf Art. 10 Abs. 1 lit. d BGFA eine Disziplinarbescheinigung beantragen. Das entsprechende Gesuch ist unter Angabe der Personalien schriftlich bei der Aufsichtskommission einzureichen.
Für die Ausstellung einer Disziplinarbescheinigung ist gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. c der Anwaltsverordnung vom 4. April 2023 (AnwV; BR 310.200) eine Gebühr von CHF 50.00 zu erheben.