Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Brille und Füller mit offenem Gesetzbuch

Praktikumsbewilligungen

Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten, welche unter Aufsicht einer im Anwaltsregister eingetragenen Anwältin oder eines im Anwaltsregister eingetragenen Anwalts stehen, kann nach zweimonatiger Praxis eine Bewilligung für das Auftreten vor Gericht, vor Schlichtungsbehörden oder in Strafuntersuchungsverfahren erteilt werden. Die Praktikumsbewilligung wird für drei Jahre erteilt. Sie kann aus wichtigen Gründen um maximal zwei Jahre verlängert werden. Die Bewilligung kann verweigert oder entzogen werden, wenn die Anwältin oder der Anwalt oder die zuzulassende Person in schwerer Weise gegen die Berufsregeln verstossen hat.

» Register der Praktikumsbewilligungen

Gesuch

Für die Ausstellung einer Praktikumsbewilligung ist gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. b der Anwaltsverordnung vom 4. April 2023 (AnwV; BR 310.200) eine Gebühr von CHF 100.00 zu erheben. Das Gesuch ist unter Beilage der aufgeführten Unterlagen bei der Aufsichtskommission einzureichen.

» Gesuch Praktikumsbewilligung

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