Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Aufgaben

Für den gesamten Kanton besteht eine Enteignungskommission. Ihr obliegt im Besonderen der Entscheid über (Art. 20 KEntG):

 

- Bestand und Höhe des Schadens aus dem Enteignungsbann,

- Ausdehnungsbegehren des Enteigneten und des Enteigners,

- bestrittene Rechte,

- Art und Höhe der Enteignungsentschädigung,

- vorzeitige Besitzeseinweisung und damit verbundene Massnahmen,

- nachträgliche Forderungen,

- Höhe der Entschädigung bei Verzicht auf die Enteignung,

- Möglichkeit des Rückforderungsrechtes und Höhe der allfälligen Gegenleistung,

- Entschädigungsforderungen wegen enteignungsähnlicher Tatbestände (materielle Enteignung),

- nachträgliche Entschädigungsansprüche, sofern ein Enteignungsverfahren nicht oder nicht gegen den Geschädigten durchgeführt worden ist,

- das Vorliegen einer materiellen Enteignung.

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