Im Kanton Graubünden ist seit dem 1. Januar 2025 eine kantonale Enteignungskommission tätig. Für die verbleibende Dauer der laufenden Amtsperiode 2025–2028 sind vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 zwei Mitglieder in der Enteignungskommission zu ersetzen.
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