
Organisation
Die Enteignungskommission entscheidet in der Besetzung mit drei Mitgliedern.
Der Spruchkörper besteht aus:
- der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten oder der Vizepräsidentin beziehungsweise dem Vizepräsidenten (Vorsitz);
- zwei weiteren Mitgliedern.