
Verhandlungen
Nach Art. 30 Abs. 3 BV sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich. Für das Publikum offene Gerichtsverhandlungen können von Einzelpersonen grundsätzlich jederzeit und ohne Voranmeldung besucht werden.
Liste der öffentlich zugänglichen Verhandlungen
Ist nichts anderes angegeben, finden die für die Öffentlichkeit zugänglichen Verhandlungen stets im Gerichtssaal des Kantonsgerichts statt. Es bleibt vorbehalten, Verhandlungen auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
Akkreditierte Presse / Medien
Für die akkreditierte Presse und Medien ist ein gesonderter Zugang auf Sessionslisten mit erweiterten Verhandlungsinformationen eingerichtet.
Gruppen
Besuchergruppen haben sich aus organisatorischen Gründen anzumelden. Für Schulklassen gilt folgendes Prozedere:
- Schülerinnen und Schüler sollten mindestens 15 Jahre alt und in Begleitung einer Lehrperson sein.
- Anfrage auf der Kanzlei oder Abfrage im Internet betreffend die von Inhalt und Datum her gesehen in Frage kommenden Verhandlungen.
- Telefonische Anmeldung durch die Lehrperson bis spätestens 10 Tage vor der ausgewählten Verhandlung unter Angabe von Anzahl und Alter der Schüler. Zwecks Mitteilung von Absagen/Vertagungen von Verhandlungen ist die Telefonnummer zu hinterlassen.
- Aus Platzgründen können maximal 20 Schülerinnen oder Schüler eine Verhandlung gleichzeitig besuchen.
- Aus Gründen der Sicherheit und eines ungestörten Verhandlungsablaufs darf ausser Schreibzeug kein Gepäck (Schulmappen, Rucksäcke, Handys etc.) in die Verhandlungsräume gebracht werden.
- Die Begleitpersonen haben von sich aus in den Gängen und Verhandlungsräumen für Ruhe und Ordnung zu sorgen.