
Kontakt und Standort
Kantonsgericht von Graubünden
Poststrasse 14
7001 Chur
Tel. +41 81 257 39 68 (keine Rechtsauskünfte!)
Öffnungszeiten für Publikumsverkehr
08:00 - 11:30 Uhr
14:00 - 16:30 Uhr
Hinweis für Eingaben
Das Einreichen von Rechtsschriften, Gesuchen und anderen Nachrichten mittels gewöhnlicher E-Mail, Fax und dergleichen ist nicht zulässig. Mit diesen Kommunikationsmitteln können keine gültigen Prozesshandlungen bewirkt werden.
Elektronischer Rechtsverkehr - Eingaben via sicheres E-Mail
Seit dem 1. Januar 2011 besteht die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation von Parteien und Anwälten mit Gerichten und anderen Justizbehörden (Art. 130 ZPO, Art. 110 StPO, Art. 33a SchKG). Die Modalitäten für den elektronischen Rechtsverkehr sind in der VeÜ-ZSSV geregelt.
Das Kantonsgericht ist einstweilen nicht verpflichtet, elektronisch zu antworten. Solange sich aus Gesetzgebung oder Rechtsprechung nichts Gegenteiliges ergibt, beschlägt der elektronische Rechtsverkehr im Kanton Graubünden vorerst nur den Empfang von Eingaben, nicht aber die Zustellung von Entscheidungen, prozessleitenden Verfügungen, Vorladungen etc. durch Gerichte und Behörden.
Auskünfte
Zu Verfahren werden nur den Parteien, ihren Vertretern und anderen legitimierten Verfahrensbeteiligten Auskünfte erteilt. Das Kantonsgericht erteilt keine telefonische Rechtsberatungen und gibt keine Empfehlungen bei der Anwaltswahl ab.