
Organisation
Die Organisation des Kantonsgerichts ist ein Abbild der eidgenössischen und kantonalen Rechtsordnung. Struktur, Funktion und Zuständigkeiten des Kantonsgerichts und seiner Spruchkörper sowie die Regeln für die vor ihnen stattfindenden Verfahren sind im Wesentlichen in den folgenden Erlassen geregelt:
» Wichtigste Erlasse zu Organisation und Verfahren
Das Kantonsgericht entscheidet unabhängig, allein nach dem Recht. In Fragen der Rechtsprechung können ihm - unter Vorbehalt von Rückweisungsentscheiden des Bundesgerichts in einem konkreten Rechtsmittelverfahren - weder von übergeordneten Gerichtsinstanzen noch von Parlament, Regierung oder Verwaltungsbehörden irgendwelche Vorschriften gemacht oder Weisungen erteilt werden.
Es untersteht in Fragen der allgemeinen Geschäftsführung und Administration jedoch der Oberaufsicht des Grossen Rates (kantonales Parlament) und hat diesem jährlich Bericht über seine eigene Geschäftstätigkeit und jene der unteren Instanzen zu erstatten (Geschäftsbericht). Im Übrigen verwaltet es sich selbst.