
Presse/Medien
Medienschaffende benötigen eine Zulassung. Die generelle Akkreditierung für sämtliche Bündner Gerichte wird vom Obergericht erteilt; für die Zulassung zu einzelnen Sitzungen ist die oder der betreffende Vorsitzende zuständig.
Das Formular "Erklärung bezüglich Pflichten der akkreditierten Medienschaffenden" ist zu unterzeichnen.
Ein Merkblatt für akkreditierte Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstatter im Kanton Graubünden informiert zudem über die Rechten und Pflichten. Es basiert auf der Verordnung über die Information der Öffentlichkeit durch die richterlichen Behörden (VIÖ; BR 173.520), welche seit Januar 2025 in Kraft ist.
Vor der Verhandlung werden über die in der Sessionsliste enthaltenen Angaben hinaus grundsätzlich keine weiteren Auskünfte zum Verfahren erteilt. In Strafsachen werden die Anklageschrift und die in der Sache ergangenen Urteile auf Verlangen hin abgegeben. In Fällen von besonderem Interesse oder Tragweite können über die Medienstelle Rückfragen an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden erfolgen. Nach der Verhandlung werden Auskünfte grundsätzlich nur von der oder dem Vorsitzenden der betreffenden Gerichtsverhandlung erteilt.
Im ganzen Gerichtsgebäude und in den Gerichtssälen sind Bild- und Tonaufnahmen gänzlich untersagt.
Pressebereich
Kontakt
Informationsbeauftragter für die Bündner Gerichte:
medien.og(at)gr.ch, 081 257 36 85