
Verhandlungen
Nach Art. 30 Abs. 3 BV sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich. Für das Publikum offene Gerichtsverhandlungen können von Einzelpersonen darum grundsätzlich jederzeit und ohne Voranmeldung besucht werden.
Wichtig ist: Im ganzen Gerichtsgebäude und in den Gerichtssälen sind Bild- und Tonaufnahmen untersagt.
Liste der öffentlich zugänglichen Verhandlungen
Ist nichts anderes angegeben, finden die für die Öffentlichkeit zugänglichen Verhandlungen stets am Sitz des Gerichts an der Grabenstrasse 30 in Chur statt. Es bleibt vorbehalten, Verhandlungen auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
Akkreditierte Presse / Medien
Für die akkreditierte Presse und Medien ist ein gesonderter Zugang auf Sessionslisten mit erweiterten Verhandlungsinformationen eingerichtet.
Gruppen
Besuchergruppen haben sich aus organisatorischen Gründen anzumelden.