
Gerichtsverordnungen
Gestützt auf Art. 76 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG; BR 173.000) haben die Regionalgerichte des Kantons Graubünden ihre Geschäftsordnungen erlassen und rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt:
Gestützt auf Art. 76 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG; BR 173.000) haben die Regionalgerichte des Kantons Graubünden ihre Geschäftsordnungen erlassen und rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt: