
Rechtsprechung
Das Obergericht veröffentlicht in der Regel seine Erkenntnisse im Internet. Die Publikation bezweckt die allgemeine Information der Öffentlichkeit (vgl. Art. 69 Abs. 2 StPO, Art. 54 Abs. 1 ZPO, Art. 18 GOG und Art. 4 VIÖ).
Die Entscheidsuche des Obergerichts ist in einer deutschen und italienischen Version aufgeschaltet.