Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Türklopfer

Kontakt und Standort

Verfassungs- und verwaltungsrechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche und schiedsgerichtliche Abteilung (bisher: Verwaltungsgericht):

Obergericht des Kantons Graubünden

Obere Plessurstrasse 1

7000 Chur

Telefon: 081 257 39 90

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Öffnungszeiten:

8.00 – 11.30 Uhr

14.00 – 16.30 Uhr

 

Zivilrechtliche und strafrechtliche Abteilung (bisher: Kantonsgericht) sowie Präsidium und Generalsekretariat:

Obergericht des Kantons Graubünden

Poststrasse 14

7001 Chur

Telefon: 081 257 39 68

» Google Maps

Öffnungszeiten für Publikumsverkehr:

8.00 – 11.30 Uhr

14.00 – 16.30 Uhr

Hinweis für Eingaben

Das Einreichen von Rechtsschriften, Gesuchen und anderen Nachrichten mittels gewöhnlicher E-Mail, Fax und dergleichen ist nicht zulässig. Mit diesen Kommunikationsmitteln können keine gültigen Prozesshandlungen bewirkt werden.

Elektronischer Rechtsverkehr - Eingaben via sicheres E-Mail

Seit dem 1. Januar 2011 besteht in Verfahren, auf welche die ZPO, das SchKG oder die StPO Anwendung finden, die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation von Parteien und Anwälten mit Gerichten und anderen Justizbehörden (Art. 130 ZPO, Art. 110 StPO, Art. 33a SchKG, Art. 85 VAG und Art. 7 ZPO sowie Art. 357 StPO). Die Modalitäten für den elektronischen Rechtsverkehr sind in der VeÜ-ZSSV geregelt.

 

Seit dem 1. Januar 2025 können Eingaben beim Obergericht in Verfahren, auf die das VRG anwendbar ist, ebenfalls elektronisch eingereicht werden. Dafür ist eine qualifizierte elektronische Signatur gemäss ZertES zu verwenden. Für die weiteren Modalitäten gilt sinngemäss die VeÜ-ZSSV in der Fassung vom 1. Dezember 2019 (Art. 38a VRG). 

 

Für elektronische Eingaben ist ein elektronisches Postfach bei der vom Obergericht verwendeten, anerkannten Zustellplattform (IncaMail, Die Schweizerische Post AG) eingerichtet und ausschliesslich dieses zu verwenden.

 

Das Obergericht ist einstweilen nicht verpflichtet, elektronisch zu antworten. Solange sich aus Gesetzgebung oder Rechtsprechung nichts Gegenteiliges ergibt, umfasst der elektronische Rechtsverkehr im Kanton Graubünden vorerst nur den Empfang von Eingaben, nicht aber die Zustellung von Entscheidungen, prozessleitenden Verfügungen, Vorladungen etc. durch Gerichte und Behörden.

Auskünfte

Zu Verfahren werden ausschliesslich den Parteien, ihren Vertretern und anderen legitimierten Verfahrensbeteiligten Auskünfte erteilt. Das Obergericht erteilt keine telefonischen Rechtsberatungen, und es gibt keine Empfehlungen bei der Anwaltswahl ab.

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