
Organisation
Das Obergericht besteht für die laufende Amtsperiode (2025-2028) aus 14 Richterinnen und Richtern. Es beschäftigt zudem Aktuarinnen und Aktuare. Die Gerichtskanzlei besorgt die administrativen Angelegenheiten.
Aufsicht über das Obergericht
Das Obergericht untersteht der Oberaufsicht des Grossen Rates (kantonales Parlament). Jährlich hat es diesem Bericht über seine eigene Geschäftstätigkeit und über jene der unteren Instanzen zu erstatten (Geschäftsbericht). Im Übrigen verwaltet sich das Obergericht selbst.
Rechtsprechung
Das Obergericht ist gemäss der Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung des Obergerichts (OGV) in vier Abteilungen gegliedert. Es sind dies:
- die Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Abteilung
- die Sozialversicherungsrechtliche und schiedsgerichtliche Abteilung
- die Zivilrechtliche Abteilung
- die Strafrechtliche Abteilung
Die einzelnen Abteilungen sind wiederum in Kammern aufgeteilt, wobei jeder Kammer mindestens eine Vorsitzende und ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin respektive ein Stellvertreter sowie eine zusätzliche Richterin oder ein zusätzlicher Richter angehören:
Die Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Abteilung besteht aus der Ersten verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Kammer, der Zweiten verwaltungsrechtlichen Kammer sowie der Dritten verwaltungsrechtlichen Kammer.
Die Sozialversicherungsrechtliche und schiedsgerichtliche Abteilung ist in die Erste sozialversicherungsrechtliche Kammer, die Zweite sozialversicherungsrechtliche Kammer sowie das Schiedsgericht in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten aufgeteilt.
Die Zivilrechtliche Abteilung setzt sich aus der Ersten zivilrechtlichen Kammer, der Zweiten zivilrechtlichen Kammer sowie der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zusammen.
Die Strafrechtliche Abteilung schliesslich ist in die Erste strafrechtliche Kammer sowie die Zweite strafrechtliche Kammer aufgeteilt.
Richterschaft
Das Aufgabengebiet der 14 Oberrichterinnen und Oberrichtern umfasst unter anderem die Leitung eines Gerichtsverfahrens, die Mitwirkung bei Kollegialentscheiden sowie die Entscheidkompetenz als Einzelrichterin respektive Einzelrichter.
Aktuariat
Die Aktuarinnen und Aktuare nehmen als weitere Gerichtspersonen mit beratender Stimme an den Kammersitzungen teil. Sie verfassen aufgrund des Ergebnisses der Urteilsberatung oder nach Anweisung der Einzelrichterin sowie des Einzelrichters die Urteile. Je nach Bedarf werden zusätzliche Aktuarinnen und Aktuare ad hoc beigezogen.
Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten
Beim Obergericht werden regelmässig Rechtspraktikantinnen oder Rechtspraktikanten angestellt. In der Regel wird jährlich vier Juristinnen und Juristen die Gelegenheit geboten, ein ganzjähriges Praktikum für den Erwerb des Anwaltspatents zu absolvieren.
Justizverwaltung
Die Gerichtsverwaltung umfasst die Gremien Gesamtgericht, Verwaltungskommission (mit dem Ausschuss der Verwaltungskommission) sowie die erweiterte Verwaltungskommission.
Zentrale Dienste
Generalsekretariat
Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär leitet und überwacht – als Stabsstelle des Obergerichts – die zentralen Dienste: namentlich die Gerichtskanzlei, das Finanz- und Rechnungswesen sowie die Informatik. Zudem wirkt die Generalsekretärin oder der Generalsekretär mit beratender Stimme in den Gremien der Justizverwaltung mit.
Kanzlei
Die Gerichtskanzlei erledigt nach Anweisung des Gerichts die administrativen Arbeiten.
Informatik
Die Informatik unter Leitung der oder des IT-Verantwortlichen stellt zusammen mit dem kantonalen Amt für Informatik den Betrieb der Informatik bei sämtlichen richterlichen Behörden sicher.
Fachperson für Rechnungswesen
Die Fachperson für Rechnungswesen betreut unter anderem das Rechnungswesen des Obergerichts und erstellt in Zusammenarbeit mit der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär sowie der Finanzverwaltung das Budget und die Jahresrechnung des Obergerichts zuhanden des Gesamtgerichts und des Grossen Rats.
Informationsstelle
Die Informationsstelle informiert über Belange des Obergerichts, der Regionalgerichte sowie der Schlichtungsbehörden.