Aufgaben der Regionalgerichte
Die Regionalgerichte des Kantons Graubünden sind für die erstinstanzliche Rechtsprechung auf den Gebieten des Zivil-, Straf- sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrechts zuständig und in ihrer Rechtsprechungskompetenz - vorbehältlich Rückweisungsentscheide des Kantons bzw. Bundesgerichts in Rechtsmittelverfahren - absolut autonom und nur dem Gesetz verpflichtet. Einzig in administrativer Hinsicht übt das Kantonsgericht von Graubünden, welches zweit- und damit letztinstanzliche Gerichtsbehörde des Kantons ist, eine Aufsichtsfunktion aus.
Die konkreten Aufgabenbereiche der Regionalgerichte Graubündens gliedern sich als grobe und nicht abschliessende Übersicht wie folgt:
Zivilsachen
- Personenrecht
- Eherecht (namentlich Eheschutz und Scheidungsverfahren)
- Familienrecht
- Erbrecht (darunter auch Erbbescheinigungen und Eröffnung von Testamenten)
- Sachenrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Arbeitsrecht
- Übriges Vertragsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Erlass von gerichtlichen Verboten (früher Amtsverbot)
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Konkursentscheide (Eröffnung, Widerruf, Abschluss, etc.)
- Rechtsöffnungsverfahren (definitive und provisorische Rechtsöffnungen)
- Arrestentscheide
- Rechtsvorschlag mangels neuem Vermögen
- Einvernehmliche private Schuldenbereinigung (Stundung/Verlängerung)
- Verfahren bei Nachlassstundungen (Bewilligung/Bestätigung Nachlassvertrag)
Strafrecht
- Strafsachen (Diebstahl, Körperverletzung, Strassenverkehrsdelikte, etc.)
- Jugendstrafrecht
- Verstösse gegen gerichtliche Verbote (früher Amtsverbote)
Diese und zahlreiche weitere Aufgabenbereiche der Regionalgerichte Graubündens ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und sind zudem aus der Statistik ersichtlich.