Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Umriss Kanton GR mit Regionen

Aufgaben der Regionalgerichte

Die Regionalgerichte des Kantons Graubünden sind für die erstinstanzliche Rechtsprechung auf den Gebieten des Zivil-, Straf- sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrechts zuständig und in ihrer Rechtsprechungskompetenz - vorbehältlich Rückweisungsentscheide des Kantons bzw. Bundesgerichts in Rechtsmittelverfahren - absolut autonom und nur dem Gesetz verpflichtet. Einzig in administrativer Hinsicht übt das Kantonsgericht von Graubünden, welches zweit- und damit letztinstanzliche Gerichtsbehörde des Kantons ist, eine Aufsichtsfunktion aus.

 

Die konkreten Aufgabenbereiche der Regionalgerichte Graubündens gliedern sich als grobe und nicht abschliessende Übersicht wie folgt:

Zivilsachen

  • Personenrecht
  • Eherecht (namentlich Eheschutz und Scheidungsverfahren)
  • Familienrecht
  • Erbrecht (darunter auch Erbbescheinigungen und Eröffnung von Testamenten)
  • Sachenrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Arbeitsrecht
  • Übriges Vertragsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Erlass von gerichtlichen Verboten (früher Amtsverbot)

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Konkursentscheide (Eröffnung, Widerruf, Abschluss, etc.)
  • Rechtsöffnungsverfahren (definitive und provisorische Rechtsöffnungen)
  • Arrestentscheide
  • Rechtsvorschlag mangels neuem Vermögen
  • Einvernehmliche private Schuldenbereinigung (Stundung/Verlängerung)
  • Verfahren bei Nachlassstundungen (Bewilligung/Bestätigung Nachlassvertrag)

Strafrecht

  • Strafsachen (Diebstahl, Körperverletzung, Strassenverkehrsdelikte, etc.)
  • Jugendstrafrecht
  • Verstösse gegen gerichtliche Verbote (früher Amtsverbote)

 

Diese und zahlreiche weitere Aufgabenbereiche der Regionalgerichte Graubündens ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und sind zudem aus der Statistik ersichtlich.

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