
Information der Öffentlichkeit
Gemäss Art. 5 Abs. 1 der Verordnung über die Information der Öffentlichkeit durch die richterlichen Behörden (VIÖ; BR 173.520) publizieren die Regionalgerichte in Graubünden Entscheide von öffentlichem Interesse in anonymisierter Form im Internet.
- Entscheid des Regionalgerichts Prättigau/Davos vom 23. Januar 2025:
Ablauf Baurecht / Rückgabe Baurechtsgrundstück; Proz. Nr. 115-2023-27.
Veröffentlichung der Entscheide
Gemäss Art. 5 Abs 2 bis 4 der Verordnung über die Information der Öffentlichkeit durch die richterlichen Behörden (VIÖ; BR 173.520) legen die Regionalgerichte Rubrum und Dispositiv von verfahrensabschliessenden Entscheiden auf. Dies jeweils für die Dauer von 15 Tagen ab dem 15. Tag eines jeden Monats.
Wer Einsicht in die erwähnten Entscheide nehmen möchte, hat sich bei der jeweiligen Gerichtskanzlei telefonisch anzumelden, sich vor Ort auszuweisen und den Weisungen der Kanzlei Folge zu leisten. Insbesondere ist das Erstellen von Kopien, Fotografien oder dergleichen untersagt (Art. 5. Abs. 5 VIÖ).