Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Umriss Kanton GR mit Regionen

Information der Öffentlichkeit

Entscheide von öffentlichem Interesse

Gemäss Art. 5 Abs. 1 der Verordnung über die Information der Öffentlichkeit durch die richterlichen Behörden (VIÖ; BR 173.520) publizieren die Regionalgerichte in Graubünden Entscheide von öffentlichem Interesse in anonymisierter Form im Internet.

 

Veröffentlichung der Entscheide

Gemäss Art. 5 Abs. 2 bis 4 VIÖ legen die Regionalgerichte Rubrum und Dispositiv von verfahrensabschliessenden Entscheiden auf. Dies jeweils für die Dauer von 15 Tagen ab dem 15. Tag eines jeden Monats.

 

Wer Einsicht in die erwähnten Entscheide nehmen möchte, hat sich bei der jeweiligen Gerichtskanzlei telefonisch anzumelden, sich vor Ort auszuweisen und den Weisungen der Kanzlei Folge zu leisten. Insbesondere ist das Erstellen von Kopien, Fotografien oder dergleichen untersagt (Art. 5. Abs. 5 VIÖ).

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