
Information der Öffentlichkeit
Entscheide von öffentlichem Interesse
Gemäss Art. 5 Abs. 1 der Verordnung über die Information der Öffentlichkeit durch die richterlichen Behörden (VIÖ; BR 173.520) publizieren die Regionalgerichte in Graubünden Entscheide von öffentlichem Interesse in anonymisierter Form im Internet.
- Entscheid des Regionalgerichts Prättigau/Davos vom 23. Januar 2025:
Ablauf Baurecht / Rückgabe Baurechtsgrundstück; Proz. Nr. 115-2023-27. - Urteil des Regionalgerichts Plessur vom 3. Juli 2025:
Verbrechen gegen das BetmG etc; Proz. Nr. 515-2025-1. - Entscheid des Regionalgerichts Prättigau/Davos vom 18. September 2025:
Rechtsgültige Vertretung einer Partei an der Schlichtungsverhandlung und keine Heilung durch nachträgliche Genehmigung; Proz. Nr. 115-2024-9. - Zwischenentscheid des Regionalgerichts Prättigau/Davos vom 30. Oktober 2025:
Örtliche Zuständigkeit, wenn Partei A am Gericht X und Partei B am Gericht Y eine Scheidungsklage einreichen; Proz. Nr. 135-2025-379.
Veröffentlichung der Entscheide
Gemäss Art. 5 Abs. 2 bis 4 VIÖ legen die Regionalgerichte Rubrum und Dispositiv von verfahrensabschliessenden Entscheiden auf. Dies jeweils für die Dauer von 15 Tagen ab dem 15. Tag eines jeden Monats.
Wer Einsicht in die erwähnten Entscheide nehmen möchte, hat sich bei der jeweiligen Gerichtskanzlei telefonisch anzumelden, sich vor Ort auszuweisen und den Weisungen der Kanzlei Folge zu leisten. Insbesondere ist das Erstellen von Kopien, Fotografien oder dergleichen untersagt (Art. 5. Abs. 5 VIÖ).