Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Umriss Kanton GR mit hervorgehobener Region Maloja

Kontakt

Regionalgericht Maloja

Plazza da Scoula 16

7500 St. Moritz

Tel.: 081 257 59 55

Willkommen auf der Website des Regionalgerichts Maloja

Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO)

Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung (Link zur Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt)

 

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Bergsturz am Piz Cengalo

Die Hauptverhandlung findet von Montag, 24. August 2026, 09:00 Uhr, (voraussichtlich) bis Mittwoch, 26. August 2026 im Kongress- und Kulturzentrum Rondo in Pontresina statt. 

Hinweise für die Presse

Medienschaffende werden aus organisatorischen Gründen gebeten, sich für die Teilnahme an der Verhandlung anzumelden: direkt bei Stefan Schmid, dem Informationsbeauftragten der Bündner Gerichte (medien.og@gr.ch). Die generelle Akkreditierung von Medienschaffenden an den Bündner Gerichten erfolgt durch das Obergericht Graubünden. Informationen und die erforderlichen Formulare sind unter diesem Link erhältlich: 

www.justiz-gr.ch/gerichte/obergericht/aktuelles/pressemedien/

Im ganzen Gerichtsgebäude, bzw. in dem Gebäude, in welchem die Gerichtsverhandlung stattfindet, und in den Gerichtssälen sind Bild- und Tonaufnahmen untersagt.

Publikum

Die Verhandlung ist öffentlich. Aufgrund von beschränkten Platzmöglichkeiten werden die Plätze in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben. Reservationen werden keine angenommen. Damit die Verhandlung jeweils planmässig um 09:00 Uhr beginnen kann, bitten wir Interessierte, sich rechtzeitig vor der Türschliessung einzufinden.

 

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Auskünfte

Zu Verfahren werden nur den Parteien, ihren Vertretern und anderen legitimierten Verfahrensbeteiligten Auskünfte erteilt. Das Regionalgericht erteilt keine telefonischen Rechtsberatungen und gibt keine Empfehlungen bei der Anwaltswahl ab.

Wichtiger Hinweis

Das Einreichen von Rechtsschriften, Gesuchen und anderen Nachrichten mittels gewöhnlicher E-Mail, Telefax, Telegramm und dergleichen ist nicht zulässig. Mit diesen Kommunikationsmitteln können keine gültigen Prozesshandlungen bewirkt werden.

 

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie bei den allgemeinen Informationen der Regionalgerichte.

 

 

 

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