Verhandlungen
Verhandlungslisten
Dezember 2024
Hinweis für Teilnahme an Verhandlungen
Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Von diesem Grundsatz bestehen Ausnahmen wie z.B. bei familienrechtlichen Verfahren oder in Strafverfahren bei schutzwürdigen Interessen des Opfers. Öffentliche Verhandlungen sind allgemein zugänglich, für Personen unter 16 Jahren jedoch nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung (Art. 69 Abs. 4 StPO). Besuchergruppen haben sich aus organisatorischen Gründen anzumelden. Einzelpersonen werden gebeten, sich aufgrund der Platzverhältnisse im Gerichtssaal ebenfalls vorgängig anzumelden.
Hinweise Presse
Presse
- Pressevertreter/Journalisten benötigen eine Zulassung. Hier finden Sie die Voraussetzungen zur Akkreditierung und die dazugehörige Erklärung bezüglich Pflichten der akkreditierten Medienschaffenden.
- Die generelle Akkreditierung erfolgt durch das Regionalgericht Plessur; über die Zulassung zu einzelnen Sitzungen entscheidet der jeweilige Vorsitzende.
- Verhandlungslisten werden nur im Internet publiziert. Es erfolgen keine Korrekturen von publizierten Listen.
- Vor der Verhandlung werden über die in der Liste enthaltenen Angaben hinaus grundsätzlich keine weiteren Auskünfte zum Verfahren erteilt.
- Nach der Verhandlung werden Auskünfte grundsätzlich nur vom Vorsitzenden der betreffenden Gerichtsverhandlung erteilt.
- Im ganzen Gerichtsgebäude und in den Gerichtssälen sind Bild- und Tonaufnahmen gänzlich untersagt.
Pressebereich
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