
Verhandlungen
Öffentliche Verhandlungen
Die Verhandlungen finden im Zimmer 204, Rathaus, Untere Gasse 1, 7430 Thusis, statt.
08.04.2021 / 13.45 h / 115-2016-15 / Forderung
04.05.2021 / 13.45 h / 515-2020-20 / qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln
18.05.2021 / 13.45 h / 515-2020-14 / grobe Verletzung von Verkehrsregeln
25.05.2021 / 13.45 h / 515-2021-5 / vorsätzlich schwere Körperverletzung (Versuch) etc.
03.06.2021 / 13.45 h / 515-2019-12 / qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln
15.06.2021 / 13.45 h / 515-2020-10 / Verletzung der Verkehrsregeln
15.06.2021 / 14.30 h / 515-2021-4 / Verletzung von Verkehrsregeln
13.07.2021 / 13.45 h / 515-2020-1 / grobe Verletzung von Verkhersregeln
07.09.2021 / 13.45 h / 515-2021-2 / grobe Verletzung von Verkehrsregeln
Auf Grund der wegen COVID-19 geltenden Präventionsmassnahmen und zufolge der Platzverhältnisse kann die Teilnahme von Medienvertreter/innen und Zuschauer/innen an öffentlichen Hauptverhandlungen eingeschränkt werden.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist grundsätzlich die telefonische Anmeldung
(081 257 58 70) bis 16.00 Uhr eine Woche vor dem Hauptverhandlungstermin.
Hinweise
Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Von diesem Grundsatz bestehen Ausnahmen wie etwa bei Scheidungen. Die oben publizierten öffentlichen Verhandlungen können von Einzelpersonen ohne Voranmeldung besucht werden. Besuchergruppen ab 5 Personen haben sich aus organisatorischen Gründen anzumelden
Für Schulklassen/Gruppen gilt:
1. Schüler und Schülerinnen sollten mindestens 15 Jahre alt und in Begleitung einer Lehrperson sein.
2. Die zuständige Lehrperson hat die Schüler bis spätestens 10 Tage vor der ausgewählten Verhandlung unter 081 257 58 70 anzumelden und deren Anzahl und Alter anzugeben. Zwecks Mitteilung von Absagen/Vertagungen von Verhandlungen ist die Telefonnummer zu hinterlassen.
3. Aus Platzgründen können maximal 18 Personen eine Verhandlung gleichzeitig besuchen.
4. Es darf einzig Schreibzeug in den Gerichtssaal mitgenommen werden, während Rucksäcke, Mobiltelefone etc. nicht gestattet sind.
5. Die Begleitpersonen haben von sich aus in den Gängen und Verhandlungsräumen für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
6. Nach der Verhandlung werden Auskünfte grundsätzlich nur vom Vorsitzenden der betreffenden Gerichtsverhandlung erteilt.
7. Im ganzen Gerichtsgebäude und in den Gerichtssälen sind Bild- und Tonaufnahmen gänzlich untersagt.
Erklärungen
Die Instanz und das Rechtsgebiet lassen sich aus der Verfahrensnummer aufschlüsseln:
115/315/515 Kollegialgericht (Dreier- oder Fünferbesetzung)
135/335/535 Einzelrichter bzw. Einzelrichterin
115/135 Zivilsachen
315/335 SchKG-Sachen
515/535 Strafsachen