Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Zaundetail mit Verwaltungsgericht im Hintergrund

Kontakt und Standort

Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden

Obere Plessurstrasse 1

7000 Chur

Tel. 081 257 39 90

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Öffnungszeiten

08.00 - 12.00 Uhr

13.30 - 17.00 Uhr

Aufgaben

Verfassungs-, Verwaltungs- und Versicherungsgerichtsbarkeit

Das auf den 1. Januar 1969 geschaffene Verwaltungsgericht ist ein Organ der dritten Staatsgewalt und als richterliche Behörde durch Verfassung und Gesetz mit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes betraut. Kennzeichen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Rechtskontrolle über staatliche Behörden auf Antrag der Betroffenen. Damit werden die Garantie des Grundsatzes der rechtmässigen Verwaltung und der Schutz des Bürgers vor Über- und Missgriffen des Staates bezweckt. Wie jedes Gericht entscheidet das Verwaltungsgericht unabhängig und ist keinerlei Weisungen anderer Staatsorgane unterworfen.

 

Die der Zuständigkeit des bündnerischen Verwaltungsgerichtes unterworfenen Rechtsgebiete erstrecken sich vom Gemeinderecht über ursprüngliches und delegiertes kantonales Recht bis hin zum Bundesrecht. Das Gericht beurteilt als letzte kantonale Instanz Verfügungen und Entscheide der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften, zahlreicher kantonaler Ämter und Departemente, der Sozialversicherungsorgane sowie teilweise der Kantonsregierung.

 

Dem Verwaltungsgericht sind die Verfassungs-, Verwaltungs- und Versicherungsgerichtsbarkeit im Kanton Graubünden übertragen. Organisation, Struktur und die verschiedenen Funktionen sind in der Kantonsverfassung, im Gerichtsorganisationsgesetz, im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, in der Verordnung über die Organisation des Verwaltungsgerichtes, sowie in der Verordnung über die Gebühren und Barauslagen des Verwaltungsgerichtes geregelt.

 

Wahlbehörde ist der Grosse Rat. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Der Grosse Rat wählte erstmals am 24. Mai 1968 die elf richterlichen Mitglieder des Verwaltungsgerichtes. Ab 1. Januar 2009 setzt sich das Gericht neu aus fünf vollamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen. Das Gericht wählt seine Aktuarinnen und Aktuare. Mit den Jahren sind der Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichtes ausgeweitet und die Organisationsform entsprechend angepasst worden.

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