Kammerzusammensetzung und -zuständigkeiten
Allgemein
Das Gericht entscheidet stets in Fünferzusammensetzung über Beschwerden gegen Entscheide der Regierung und des Grossen Rates, über Beschwerden gegen rechtsetzende Erlasse sowie über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Anordnung der oder des Vorsitzenden. Es entscheidet in einzelrichterlicher Kompetenz, wenn der Streitwert CHF 5'000.00 nicht überschreitet und keine Fünferbesetzung vorgeschrieben ist sowie bei einem offensichtlich unzulässigen bzw. offensichtlich begründeten oder unbegründeten Rechtsmittel. In den übrigen Fällen entscheidet das Gericht mit drei Richterinnen oder Richtern. Intern ist das Verwaltungsgericht in fünf Kammern gegliedert. Diese sind nach Zuständigkeitsbereichen wie folgt aufgeteilt: Abgaberecht (A), Sozialversicherungsrecht (S), Raumordnungsrecht (R), übriges Verwaltungs- und Verfahrensrecht (U) sowie Verfassungsrecht (V).
1. Kammer
Vorsitz: Audétat
Beisitz: Parolini und von Salis
Zuständig für:
- politische Rechte
- Aufenthalt, Niederlassung, Bürgerrecht
- Fremdenpolizei
- Gewerbepolizei
- Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
- Konzessionen
- übrige Polizei
- Personalrecht
- Notariatsrecht
- Erziehung und Kultur
- Strassenrecht
- Submissionen, Wasserwirtschaft, öffentliche Dienste
- öffentliche Sachen
- Staatshaftung
- Wirtschaftsunterstützungsmassnahmen
- Öffentlichkeitsprinzip
- übriges Verwaltungsrecht
2. Kammer
Vorsitz: von Salis
Beisitz: Righetti und Zanolari Hasse
Zuständig für:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- berufliche Vorsorge
- Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung
- Familienzulagen
- Opferhilfe
3. Kammer
Vorsitz: Pedretti
Beisitz: von Salis und Righetti
Zuständig für:
- Invalidenversicherung
- Krankenversicherung (inkl. Zusatzversicherungen nach VVG)
- Militärversicherung
- Gesundheitswesen
- Sozialhilfe
- unentgeltliche Rechtspflege
4. Kammer
Vorsitz: Righetti
Beisitz: Brun und Audétat
Zuständig für:
- Gebühren
- Ersatzabgaben
- Perimeter und übrige Beiträge
- kantonale und kommunale Steuern
- direkte Bundessteuer
- Kirchensteuer
- Gästetaxe, Beherbergungsabgabe und Tourismusförderungsabgabe
- Enteignung
- amtliche Bewertung
- Katastrophenhilfe, Feuerwehr, Zivilschutz
- Anwaltsrecht
5. Kammer
Vorsitz: Brun
Beisitz: Audétat und Pedretti
Zuständig für:
- Bauen ausserhalb der Bauzonen (BAB)
- Baurecht
- Natur-, Heimat- und Denkmalschutz
- Ortsplanung
- Umwelt- und Gewässerschutz
- Waldrecht
- Gebäude- und Elementarschaden
- Landwirtschaft
- Strassen- und Wasserbau
- Grundbuch