Kontakt und Standort
Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
Obere Plessurstrasse 1
7000 Chur
Tel. 081 257 39 90
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Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Hinweis für Eingaben
Das Einreichen von Rechtsschriften, Gesuchen und anderen Nachrichten mittels gewöhnlicher E-Mail, Fax und dergleichen ist nicht zulässig. Mit diesen Kommunikationsmitteln können keine gültigen Prozesshandlungen bewirkt werden.
E-Mail an das Verwaltungsgericht
Unaufgefordert dem Verwaltungsgericht mit E-mail übermittelte Eingaben, Gesuche und andere Mitteilungen nimmt das Gericht zur Kenntnis. Es wird aber nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post oder persönlich überbracht werden. Für die Fristwahrung genügt bis auf weiteres E-mail nicht.
Ausgenommen davon sind Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung (Art. 85 VAG) sowie aus Übertretungsstrafverfahren vor Verwaltungsbehörden (Art. 357 StPO), für welche die elektronische Eingabe an das Verwaltungsgericht ab 1. Januar 2011 zulässig ist (vgl. Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren). Für elektronische Eingaben ist ein elektronisches Postfach bei der vom Verwaltungsgericht verwendeten anerkannten Zustellplattform (IncaMail, Die Schweizerische Post AG) eingerichtet.
Auskünfte
Zu Verfahren werden nur den Parteien, ihren Vertretern und anderen legitimierten Verfahrensbeteiligten Auskünfte erteilt. Das Verwaltungsgericht erteilt keine telefonischen Rechtsberatungen und gibt keine Empfehlungen bei der Anwaltswahl ab.