Wappen Graubünden

Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Handschlag zweier Männer

Allgemeine Informationen

Bevor eine Klage bei einem Zivilgericht eingereicht werden kann, ist gemäss Zivilprozessordnung in der Regel ein Schlichtungsverfahren durchzuführen (Art. 197 ff. ZPO). Dafür zuständig sind sogenannte Schlichtungsbehörden. Deren Vorsitzende werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft als Friedensrichterinnen und Friedensrichter oder als Vermittlerinnen und Vermittler bezeichnet. 

In Graubünden gibt es folgende Arten von Schlichtungsbehörden (Art. 3 EGzZPO):

 

Das Schiedsgericht nach eidgenössischem Sozialversicherungsrecht (SVR) beurteilt Streitigkeiten, für die das eidgenössische Sozialversicherungsrecht ein entsprechendes Verfahren vorsieht, zwischen Versicherern und Leistungserbringern - und zwar in den Bereichen Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung. Dem Schiedsgerichtsverfahren geht ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsbehörde für Sozialversicherungssachen voraus, sofern nicht schon eine vertraglich eingesetzte Schlichtungsinstanz geamtet hat. 

 

Statt auf dem Weg eines Gerichtsverfahrens können Streitigkeiten schliesslich auch mittels einer sogenannten Mediation geregelt werden. Bei der Mediation handelt es sich um eine anerkannte, friedliche Konfliktlösungsmethode.

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