
Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellungssachen
Die Schlichtungsbehörde für Gleichstellungssachen wurde bisher als kantonale Behörde vom Grossen Rat für die Dauer von vier Jahren gewählt. Das war letztmals für die Amtsperiode 2025-2028 der Fall. Gemäss dem revidierten GOG wird das Obergericht die Wahlbehörde sein (Art. 93 GOG). Die Schlichtungsbehörde für Gleichstellungssachen ist paritätisch zusammengesetzt (Art. 200 Abs. 2 ZPO) und besteht aus einer oder einem Vorsitzenden mit Stellvertretung, einer Vertretung der Arbeitgeberseite mit Stellvertretung sowie einer Vertretung der Arbeitnehmerseite mit Stellvertretung (Art. 92 GOG). Sie ist zuständig für Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 1995 (Gleichstellungsgesetz, GLG; SR 151.1).
Kontakt und Standort
Schlichtungsstelle für Gleichstellungssachen
c/o Obergericht
Obere Plessurstrasse 1
7000 Chur
Tel. +41 81 257 59 00