
Statistik
Die Schlichtungsbehörden für Mietsachen haben dem Obergericht halbjährlich, die übrigen Schlichtungsbehörden jährlich über ihre Geschäfte Bericht zu erstatten. Die Statistikzahlen werden im Geschäftsbericht des Obergerichts veröffentlicht.
Die Schlichtungsbehörden für Mietsachen haben dem Obergericht halbjährlich, die übrigen Schlichtungsbehörden jährlich über ihre Geschäfte Bericht zu erstatten. Die Statistikzahlen werden im Geschäftsbericht des Obergerichts veröffentlicht.