Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellungssachen
Die Schlichtungsbehörde für Gleichstellungssachen wird als kantonale Behörde vom Grossen Rat für die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie ist ebenfalls paritätisch zusammengesetzt (Art. 200 Abs. 2 ZPO) und besteht aus einer oder einem Vorsitzenden mit Stellvertretung, einer Vertretung der Arbeitgeberseite mit Stellvertretung sowie einer Vertretung der Arbeitnehmerseite mit Stellvertretung (Art. 58 Abs. 1 GOG). Sie ist zuständig für Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 1995 (Gleichstellungsgesetz, GLG; SR 151.1).
Kontakt und Standort
Schlichtungsstelle für Gleichstellungssachen
c/o Regionalgericht Plessur
Theaterweg 1
7000 Chur
Tel. +41 81 257 59 00