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Justiz Graubünden

Giustia dal Grischun

Giustizia dei Grigioni

Symbolbild: Handschlag zweier Männer

Mediation

Anstelle eines Gerichtsverfahrens können Streitigkeiten mittels einer sogenannten Mediation geregelt werden, sofern alle Beteiligten damit einverstanden sind. Mediation ist eine anerkannte, friedliche Konfliktlösungsmethode und in gewissen Belangen auch in der Schweizerischen Zivilprozessordnung verankert (Art. 213 ff. ZPO).


In einer Mediation finden die Beteiligten mit einer neutralen, speziell ausgebildeten Person (MediatorIn) eine abschliessende und rechtsverbindliche Regelung ihres Konflikts. Es wird nach einer optimalen Lösung für alle Beteiligten unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen gesucht.

 

Mediation ist grundsätzlich für alle Streitigkeiten geeignet. Besondere Vorteile bietet sie indessen bei familienrechtlichen, nachbarschaftlichen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, da die Beteiligten auch weiterhin miteinander ausgekommen müssen und - in familienrechtlichen Belangen - die Kinder stark entlastet werden können.


Gut zu wissen

Eine Mediation dauert in der Regel einige wenige Sitzungen und kostet einen Bruchteil eines langwierigen, streitigen Gerichtsverfahrens.

 

Der Zugang ist äusserst einfach: Sind alle Beteiligten einverstanden, muss lediglich ein erster Termin mit einer Mediationsperson vereinbart werden.

 

Sind Anordnungen über minderjährige Kinder zu treffen, so kann das Gericht die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern; in finanziell engen Verhältnissen haben die Eltern Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation (Art. 297 und Art. 218 Abs. 2 ZPO).


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zur Mediation finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt. Zudem führt die IG Mediation Graubünden auf ihrer Website eine Liste anerkannter Mediationsschaffenden (Mediatorenliste) und bietet ebenfalls weitere Informationen und Hilfestellung bei Fragen rund um die Mediation an. 

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