
Schlichtungsbehörde für Sozialversicherungssachen und Schiedsgericht
Das Schiedsgericht SVR beurteilt Streitigkeiten - für welche das eidgenössische Sozialversicherungsrecht (EGzSSV; BR 370.300) ein entsprechendes Verfahren vorsieht - zwischen Versicherern und Leistungserbringern in den Bereichen Kranken- (Art. 89 KVG), Unfall- (Art. 57 UVG), Invaliden- (Art. 26 Abs. 4 und 27bis IVG) und Militärversicherung (Art. 27 MVG). Das Obergericht bildet für die Streitigkeiten eine besondere Abteilung. Diese besteht aus einem Mitglied des Obergerichts, das den Vorsitz hat, sowie aus zwei Mitgliedern, von denen das eine die Versicherung und das andere den Leistungserbringer vertritt. Diese beiden Mitglieder werden von den Parteien von Fall zu Fall bezeichnet (vergleiche Art. 4 EGzSSV)
Dem Schiedsgerichtsverfahren hat ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsbehörde vorauszugehen. Sofern nicht schon eine vertraglich eingesetzte Schlichtungsinstanz geamtet hat.
Die Entlöhnung von Schlichtungsbehörde und Schiedsgericht sind in einer vom Obergericht erlassenen Verordnung geregelt. Die Verfahrenskosten des Schlichtungsverfahrens sind in Art. 11a EGzSSV festgehalten. Für das Verfahren vor der schiedsgerichtlichen Abteilung des Obergerichts gelangen ebenfalls die für das Obergericht geltenden Bestimmungen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) sowie Verordnung über die Gebühren und Barauslagen in öffentlich-rechtlichen Verfahren) zur Anwendung.
Schlichtungsstelle
Vermittlerin: lic. iur. Nicole Mengiardi, Chur
Stellvertretung: lic. iur. Chasper Vital, Chur
Adresse der Schlichtungsstelle: Ottostrasse 4, 7000 Chur
Schiedsgericht
Präsidentin: Dr. iur. Ramona Pedretti, LL.M., Chur
Stellvertretung: lic. iur. Elisabeth von Salis, Maienfeld
Adresse des Schiedsgerichts: Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur