
Geschäftsberichte
Der Geschäftsbericht (früher Jahresbericht) gibt pro Kalenderjahr Auskunft über die eigene Administration des Obergerichts, die Aufsicht über die unteren Instanzen, Entwicklungen in der Justiz und insbesondere den Geschäftsgang der Rechtsprechung (Art. 110 GOG). Er wird vom Grossen Rat jeweils in der Junisession behandelt.